Source: Website-check BlogOnline-Shop Betreiber aufgepasst, ab dem 01.02.2017 gelten für Sie neue Hinweispflichten, wenn Sie mit Verbrauchern online Verträge abschließen. Am 01.02.2017 treten die §§ 36 und 37 des Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (kurz VSBG) in Kraft. Diese beinhalten Regelungen für alle Shop-Betreiber, und verschärfte Regelungen für Shop-Betreiber, welche am 31.12. des Vorjahres mehr als 10 beschäftigte Personen haben. Was diese neue Pflicht für Sie bedeutet, wird im weiteren Verlauf erörtert.Bildquelle: © warning red triangular sign lack o keen - fotolia.com
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