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Website-check Blog OLG Frankfurt am Main: Platzhalter im Impressum zu Recht abgemahnt (Urteil vom 14.03.2017 - 6 U 44/16)

Vom OLG Frankfurt wurde jetzt ein interessantes Urteil veröffentlicht. Das Gericht bestätigt die Abmahnung von Platzhaltern im Impressum eines Versicherungsmaklers. "Macht ein nicht in das Handelsregister eingetragenes Unternehmen in seinem Internetauftritt die Angaben "Registergericht: Amtsgericht 000" sowie "Registernummer: HR 0000" liegt hierin ein - zugleich unlauterer (§§ 3a, 5a UWG) - Verstoß gegen die Impressumspflichten nach § 5 TMG; das gleiche gilt für vergleichbare Angaben zur Aufsichtsbehörde sowie zu Umsatzsteuer- und Wirtschaftsidentifikationsnummern." Sie sollten daher keine überflüssigen oder nicht erforderlichen Angaben machen. Außerdem sollten Sie dringend vermeiden, mit Platzhaltern zu arbeiten. Copy & Paste funktioniert daher nur, wenn Sie die Rechtstexte bereits von einem Spezialisten erhalten haben, welcher vorher eine Prüfung vorgenommen hat und nachher auch die Haftung für das Impressum übernimmt. Vertrauen Sie keinen Generatoren, das kann schnell ein teurer Spaß werden.

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