Wie schon mehrfach berichtet: alle EU-Betriebe > 500 MA und bei denen es ein öffentliches Interesse gibt (Energie- und Wasserversorger, Banken, Versicherungen, Telekom-Anbieter,...), müssen ab 2017 in ihren Geschäftsberichten nicht nur ihre betriebswirtschaftliche Bilanz legen, sondern auch sogenannte "nichtfinanzielle Erklärungen" über ihre CSR-Aktivitäten im Anhang zum Jahresabschluss anführen. Das umfasst Angaben zu Umweltschutzmaßnahmen, internen Ethik-Regeln, ...Continue reading 'CSR-Berichterstattung in EU konkretisiert' »